- Gläubigerberatung, z.B. insolvenzfeste Vertragsgestaltung, Durchsetzung von Forderungen
- Prüfung und Durchsetzung von Sicherungsrechten
- Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren
- Forderungsanmeldung und Geltendmachung von Sicherheiten
- Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen
- Prozessführung, z. B. Vertretung in Anfechtungsstreitigkeiten und Haftungsprozessen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer